Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Teil der Beratung und Diskussion zwischen den beteiligten Parteien ist u.a. die gesetzliche Verankerung der Fahrgastrechte im PBefG.
Die Veolia-Verkehr-Gruppe ist bereits seit Jahren ein stark kundenorientiertes Unternehmen. Dazu gehört neben unserem hervorragenden Service auch die Gewährung von Fahrgastrechten – die häufig auf freiwilliger Basis über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Daher ist es für uns selbstverständlich auch Fahrgastrechte im Fernbusverkehr zu garantieren. Wir planen auf Basis der vorhandenen EU-Regelungen Garantieleistungen für unsere Kunden, die diese u.a. im Falle von Verspätungen, Ausfällen, Beschädigung der Gepäckstücke angemessen entschädigen. Die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen werden jederzeit berücksichtigt, angefangen bei der Erstellung von Informationsmaterialien bis hin zur Reise selbst.