Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird zu einem großen Teil durch die Bundesländer aus öffentlichen Mitteln finanziert. Jährlich stellt der Bund den Ländern rund 6,7 Milliarden Euro aus Steuergeldern für den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung. Dies geschieht durch die jeweiligen regionalen Nahverkehrsgesellschaften, die als Aufgabenträger den Verkehr bestellen und überwachen.
Wettbewerb entlastet Steuerzahler und steigert Servicequalität
Durch die Deregulierung des SPNV-Marktes konnte ein Wettbewerb entstehen, der zu deutlich geringeren Kosten für Aufgabenträger und damit für die Steuerzahler geführt hat. Bayern zum Beispiel bringt seit vier Jahren alle Schienennetze in den Ausschreibungswettbewerb und hat dadurch rund 30 Prozent an Kosten eingespart. Gleichzeitig konnte der Freistaat die öffentlichen Verkehrsleistungen um mehr als zehn Prozent ausbauen. Mit der gestiegenen Zahl von Ausschreibungen sanken die Preise pro Zugkilometer. Während Kommunen und Verkehrsverbünde in älteren Verträgen im Schnitt 9,50 Euro pro Zugkilometer zahlen, kosten Regionalexpress-Strecken mittlerweile nur circa fünf Euro und S-Bahn-Strecken etwas mehr als acht Euro je Zugkilometer.
Wettbewerb schafft und sichert Arbeitsplätze
Durch den Ausbau des SPNV wurden in den vergangenen Jahren gleichzeitig viele Arbeitsplätze langfristig gesichert und bundesweit sogar mehrere Tausend zusätzlich geschaffen. Durch die eingetretene Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung ist es den Verkehrsverbünden ermöglicht worden, viele regionale Strecken aufrechtzuerhalten oder gar solche zu reaktivieren, die zuvor aus Kostengründen von der DB aufgegeben wurden.
Auch durch die stetige Verbesserung der Servicequalität im SPNV wurden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Gerade in strukturschwachen Regionen sind die geschaffenen Arbeitsplätze und der gestärkte SPNV von besonderer Bedeutung.
Die Vorteile des SPNV-Wettbewerbs sind im Wesentlichen:
Entgeltunterschiede sind regional begründet
Unterschiede im Entgelt sind eine regionale Notwendigkeit für die Unternehmen – eine zentrale Rolle im Wettbewerb spielen sie jedoch nicht. Der Anteil der Lohn- an den Gesamtkosten liegt je nach Region zwischen 15 und 25 Prozent. Ausschreibungen werden über die Frage entschieden, ob notwendiges Kapital für Investitionen, insbesondere im Bereich der Fahrzeuge, bereitgestellt werden kann. Die Unternehmen haben zudem bei heute üblichen Nettoverträgen die Möglichkeit, durch Steigerung der Fahrgastzahlen zusätzliche Einnahmen zu generieren. Dies setzt gut qualifizierte und angemessen entlohnte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Der Wettbewerb wird daher nicht über Lohnkosten entschieden – er hat hingegen zu einer Regionalisierung und Anpassung an die Tätigkeitsprofile der Arbeitsplätze geführt.