Der Themendienst zu Ausschreibungsverfahren bietet einen kurzen Hintergrund aus Sicht der Veolia Verkehr GmbH.
Die Veolia-Verkehr-Gruppe, ein führendes Wettbewerbsunternehmen im deutschen Bahn- und Busverkehr, begrüßt grundsätzlich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Februar 2011. Die Entscheidung bringt zum Ausdruck, dass Verkehrsleistungen des Schienenpersonen-
nahverkehrs (SPNV) in der Regel nach dem Vergaberecht auszuschreiben sind. Ihr läßt sich jedoch auch entnehmen, dass Direktvergaben in den Sonderfällen nach Paragraphen 4 der Vergabeverordnung zulässig sind. Damit wird die Position der Veolia-Verkehr-Gruppe bestätigt, dass Wettbewerb den Grundsatz und Direktvergaben die Ausnahme bilden müssen.