Eine Branche. Ein Tarif!

Wird der Branchentarifvertrag für den SPNV bald fester Bestandteil von Ausschreibungen?

Ulrike Haber-Schilling

Der Branchentarifvertrag im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist seit Anfang dieses Jahres in Deutschland Realität. So konnten sich Veolia Verkehr, Keolis, Hessische Landesbahn, BeNEX, Netinera und Abellio mit der Deutschen Bahn (DB) und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) über alle Eckpunkte einigen.

Gut ist: Der Tarifvertrag gilt für alle Berufsgruppen, die im Regionalverkehr tätig sind. Er soll künftig auch gewährleisten, dass es keinen Wettbewerb mehr im Personalkostensektor gibt. Denn mit der Unterzeichnung des Vertrages haben die Privatbahnen nicht nur ein einheitliches Niveau, sondern auch eine verlässliche Basis geschaffen. Ziel ist nun die im Tarifvertrag verankerten Bestimmungen zu einem festen Bestandteil in künftigen Ausschreibungen werden zu lassen. Somit würde der erzielte Branchentarifvertrag auch zur Mindestanforderung für die gesamte SPNV-Branche werden. Dieser wird von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer(GDL) dagegen nicht akzeptiert. Der von der GDL angestrebte Bundesrahmentarifvertrag für Lokomotivführer soll ausschließlich für diese Berufsgruppe gelten und den Alleinvertretungsanspruch der GDL als Gewerkschaft durchsetzen. Das ist allerdings weder mit der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit noch mit der von der GDL geforderten Tarifpluralität konform. Deshalb kam es bisher – Stand Ende April – zu keiner Einigung zwischen den Privatbahnen und der GDL.

 

„Regional- und Fernverkehr sind nicht so einfach miteinander vergleichbar!“

Frau Haber-Schilling, Sie führten seitens Veolia Verkehr unter anderem die Verhandlungen mit der GDL, wieso kam es bis heute – Ende April – zu keiner Einigung?

Seit zwei Jahren befürworten wir den einheitlichen Branchentarifvertrag, setzen uns für Weiteranstellung bei Betreiberwechsel ein und stehen der Angleichung der Einstiegsgehälter für Lokführer wie bei der DB positiv gegenüber. Wir erfüllen die Kernforderungen der GDL! Doch diese lehnt bislang alle Kompromissangebote ab und akzeptiert den existierenden Tarifvertrag,der auch Lokführergehälter regelt, nicht.

Was sind die Hintergründe?

Die GDL will einen Bundesrahmentarifvertrag für Lokführer im Güter-, Regional- und Fernverkehr durchsetzen. Das Arbeitspensum eines Lokführers im Nahverkehr ist nicht vergleichbar mit dem eines im Fernverkehr, der zum Teil mehrere  Tage unterwegs ist.

Wie kommen Sie aus der Sackgasse raus?

Wir haben die GDL eingeladen, dort Haustarifverträge einzeln zu verhandeln, wo sie bereits schon Tarifpartner ist. Dies aber nicht nur für Lokführer, sondern für alle Beschäftigungsgruppen des jeweiligen Unternehmens. Wir wollen schnell eine Einigung.Umso mehr können wir als positives Beispiel nur immer wieder auf den hart verhandelten Branchentarifvertrag mit der EVG verweisen. Da wurden die Kernforderungen der GDL bereits erfüllt.

 

nachzulesen in "nah dran!" - Ausgabe 1/2011



spacer