Einnahmeaufteilung bei Verkehrsverbünden

Transparenz und klare Regeln

COO und Sales-Bereichsleiter Markus Resch

Seit 2011 im Amt: <br>Markus Resch
Seit 2011 im Amt:
Markus Resch

Herr Resch, welche Kriterien stehen für Verkehrsunternehmen bei der Zusammenarbeit mit Verkehrsverbünden im Vordergrund?
Es stehen zwei Kriterien im Vordergrund: Zum einen das Verfahren der Einnahmeaufteilung und zum anderen das Verfahren der Tarifgestaltung.

Wie komplex sind die Verfahren der Einnahmeaufteilung bei Verkehrsverbünden?
Die Komplexität wird durch das Vertragswerk determiniert. Bei Verkehrsverträgen mit Nettoelementen haben die beteiligten Unternehmen in der Regel Schwierigkeiten, sich auf ein Einnahmeaufteilungsverfahren (EAV) zu einigen, da einem Erlöszuwachs eines Unternehmens immer ein entsprechender Rückgang bei einem anderen Unternehmen entgegenstehen muss. Folge ist nicht selten die viel zu lange Anwendung von „Verfahren des kleinsten Nenners“, z.B. EAV auf Basis von Alteinnahmeverfahren.

Welche Risiken ergeben sich hieraus für die Verkehrsunternehmen?
Es wird häufig viel zu lange an einmal gefundenen, mühsam errungenen Ergebnissen festgehalten. Erfordert dann z. B. der Zutritt eines neuen Unternehmens eine Überprüfung dieses Kompromisses, so sind die über Jahre nicht nachvollzogenen Änderungen im Fahrgastverhalten kumuliert häufig so groß, dass sie einzelne Unternehmen vor existentielle Nöte stellen.  

Für Unternehmen, die ihre Erlösanspruche nicht vollständig selber vertreiben, entstehen zudem Kosten und zeitliche Verzögerungen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, da Erlöse nicht vollständig abgerechnet werden können und kein Kassenausgleich erfolgt.

Welche Forderungen stellen Sie an Verfahren der Einnahmeaufteilung?
EAV müssen für alle Unternehmen gleichermaßen gelten und von Anfang an transparente, verbindlich verabschiedete und flexible Regeln haben, um auf Änderungen zu reagieren und sie abzubilden. Anpassungen müssen dabei kontinuierlich erfolgen, um die negativen Folgen für ein Verkehrsunternehmen zu dämpfen. Wir fordern transparente und festgeschriebene EAV, die mit dynamischen Fortschreibungsregeln ausgestattet sind, um Änderungen bei den Mitgliedern, bei der Nachfrage und beim Kundenverhalten zeitnah und leistungsgerecht darzustellen.

Wie genau kann eine dynamische Fortschreibungsregel aussehen?
Das ist beispielsweise die Fortschreibung anhand von Vertriebsdaten. So können in den Zeiträumen zwischen Erlösgutachten, die die jeweilige Absprungsbasis festlegen, die Ansprüche anhand von Verkaufszahlen fortgeschrieben werden.

Welche Rahmenbedingungen für die Tarifgestaltung innerhalb von Verkehrsbedingungen bestehen?
Verkehrsverbünde sind in der Regel politisch gewollt und sie nutzen zumindest teilweise eine öffentliche Finanzierung. Der Politik muss daher auch ein Gestaltungs- oder Mitbestimmungsrecht bei den Tarifen gegeben werden. Veolia Verkehr steht qualifizierten Eingriffsrechten der Politik offen gegenüber, wenn diese sich wie bisher auch an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs beteiligt. Wir unterstützen, dass die Politik in einem vorgegebenen Rahmen über Tarifsteigerungen mitentscheidet.

Die Ausgestaltung von Tarifen darf jedoch nicht zu sehr von der Politik beeinflusst werden. Diese Forderung basiert auf der Tatsache, dass die Verkehrsunternehmen näher am Kunden sind und dementsprechend am besten analysieren und identifizieren können, welche Bedürfnisse und Zahlungsbereitschaften der Kunden hat.

Wie könnte ein Modell der gemeinsamen Tarifgestaltung von Politik und Verkehrsunternehmen aussehen?
Ein mögliches Mitbestimmungsmodell ist, dass die Verkehrsunternehmen innerhalb eines vorgegebenen Korridors ein Vorschlagsrecht für Tariferhöhungen haben. Dieser Korridor kann sich beispielsweise durch einen öffentlichen Preisindex unter Berücksichtigung eines Auf- oder Abschlags ergeben. Dies ist gerechtfertigt, da Verkehrsunternehmen Tariferhöhungen nur mit Augenmaß durchführen können, um eine sinkende Nachfrage und damit auch Erlösrückgänge zu vermeiden. Um politischen Ideen Rechnung zu tragen, kann die Politik die vorgeschlagene Tariferhöhung ablehnen. Die im Vergleich zur möglichen Tariferhöhung entgangenen Erlöszuwächse müssen in diesem Fall durch ein Gutachten ermittelt und durch die Politik ausgeglichen werden.

Welche Anforderungen haben Sie an das Verbundgebiet?
Innerhalb seiner tarifgestaltenden Funktion sollte die Zielsetzung eines Verbundes am Kunden ausgerichtet sein, d.h. ein Verbund muss dem Kunden einen Mehrwert bringen. Dies erfolgt über die Ursprungsidee des Verkehrsverkehrbundes, nämlich Zugangshemmnisse zum ÖPNV abzubauen.

Ein Verkehrsverbund soll dabei die wesentlichen Verkehrsbeziehungen in einer Agglomeration abbilden. In der Realität sind jedoch Verbünde entstanden, die unter verkehrlichen Aspekten nicht immer optimal sind, da sie gemessen an der Fahrgastnachfrage entweder ein zu großes oder ein zu kleines Verbundgebiet abdecken. Hieraus entsteht der Zwang, in großen und heterogenen Verbünden Tarifzonen bzw. zwischen Verkehrsverbünden sogenannte „Übergangstarife“ einzurichten. In beiden Fällen besteht die Gefahr von Ineffizienzen in der Organisation.


Kurzversion ab Dez.2011 in "nah dran!" (2/2011)



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